Aktuelle Infektionskrankheiten, bei denen erhöhte Vorsicht gilt
Gegenwärtig wird in Tokyo vor den folgenden Infektionskrankheiten gewarnt.
- Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Überwachung von Infektionskrankheiten
Der „Wöchentliche Bericht über Infektionskrankheiten in Tokyo“ wird jede Woche auf Grundlage der Überwachungsergebnisse infektiöser Krankheiten in Tokyo veröffentlicht.
- 2024 / Nummer 42 (PDF)
Vorangegangene Ausgaben (PDF)
Gesetzlich vorgeschriebene Reaktionen und Maßnahmen
In Japan werden Untersuchungen, Reaktionen und Maßnahmen gemäß dem Gesetz für Patienten, die sich mit einer Infektionskrankheit angesteckt haben, von den entsprechenden Regierungsbehörden durchgeführt.
Gesetz zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten sowie zur medizinischen Fürsorge für Patienten, die unter einer Infektionskrankheit leiden
Das Gesetz zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten sowie zur medizinischen Fürsorge für Patienten, die unter einer Infektionskrankheit leiden, kennzeichnet hochinfektiöse Krankheiten, die eine wesentliche Auswirkung auf das Leben und die Gesundheit haben; es beschreibt Methoden zur Vorbeugung dieser Krankheiten sowie deren Ausbreitung.
Das Gesetz richtet sich an die Nationale Epidemiologische Überwachung von Infektionskrankheiten und schreibt vor, dass Regierungsbehörden bei der Identifizierung infizierter Patienten den Anweisungen entsprechend reagieren müssen.
Die Nationale Epidemiologische Überwachung von Infektionskrankheiten
Die Nationale Epidemiologische Überwachung von Infektionskrankheiten hat den Zweck, das Auftreten von Infektionskrankheiten zu erfassen und zu analysieren. Es bietet Informationsmaterial zur Vorbeugung dieser Krankheiten sowie deren Ausbreitung.
Die Nationale Epidemiologische Überwachung von Infektionskrankheiten beschreibt zum einen die Infektionskrankheiten, die „der Meldepflicht durch einen Arzt unterliegen“, nachdem die entsprechende Diagnose durch einen Arzt oder Veterinär erfolgt ist. Zum anderen benennt sie diejenigen Infektionskrankheiten, die nach ihrer Feststellung in stationären medizinischen Institutionen entsprechend der „Meldepflicht durch stationäre Mitarbeiter unterliegen.“
Die Mitteilungen und Berichte durch die Gesundheitszentren werden erstellt, um je nach Ausmaß des Ausbruchs zu erhöhter Vorsicht in den betroffenen Regionen aufzurufen und entsprechende Information anbieten zu können.
Warnmeldungen/Warnungen
Sollten die Berichte der stationären medizinischen Institutionen über meldepflichtige Infektionskrankheiten einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, wird die Stadtverwaltung entsprechend zu erhöhter Vorsicht mahnen oder eine Warnmeldung herausgeben.
- Warnmeldung: Ist vor dem Ausbruch einer Infektionskrankheit höchstwahrscheinlich mit einer weiträumigen Ausbreitung innerhalb der nächsten vier Wochen zu rechnen, wird im Voraus eine entsprechende Warnmeldung herausgegeben. Nach dem Ausbruch einer Infektionskrankheit wird dann eine Warnmeldung herausgegeben, wenn eine fortschreitende Ausbreitung angenommen wird.
- Warnung: Wird herausgegeben, wenn ein großer Ausbruch stattgefunden hat oder seine fortlaufende Ausbreitung angenommen werden muss.
Reaktion der Regierungsbehörden im Falle infizierter Patienten
Nach Empfang der medizinischen Berichte seitens der entsprechenden Institutionen dürfen die Kliniken die Patienten und deren Angehörigen sowie relevante Personen diesbezüglich befragen. Basierend auf den Ergebnissen der Interviews sowie weiterführenden Untersuchungen wird denjenigen Personen, die ebenfalls als möglicherweise infiziert eingestuft wurden, die Aufsuchung eines Arztes empfohlen. Je nach Krankheit und Zustand des Patienten werden Maßnahmen wie Krankenhausaufenthalte oder Desinfektionen vorgeschrieben.
Infektionskrankheiten der Kategorie I / Extrem gefährliche Infektionskrankheit in Bezug auf Ansteckungsgefahr und ernsten Auswirkungen nach einer Infektion (Ebola-Fieber, Pest etc.)
- Einschränkung des Verkehrs
- Untersuchung des (Reise-)Verhaltens
- Grundsätzlicher Krankenhausaufenthalt (medizinische Ausgaben trägt die Regierung)
- Desinfektion von persönlichen Dingen, Behausungen etc.
Infektionskrankheiten der Kategorie II / Hochgefährliche Infektionskrankheiten in Bezug auf Ansteckungsgefahr und ernsten Auswirkungen nach einer Infektion (Tuberkulose, MERS etc.)
- Untersuchung des (Reise-)Verhaltens
- Krankenhausaufenthalt je nach Umstand (medizinische Ausgaben finanziert durch öffentliche Spenden)
- Desinfektion von persönlichen Dingen etc.
Infektionskrankheiten der Kategorie III / Infektionskrankheiten ohne große Gefahr in Bezug auf Ansteckung und ernsten Auswirkungen nach einer Infektion, allerdings mit hohem Risiko einer Massenausbreitung (Cholera, Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) etc.)
- Untersuchung des (Reise-)Verhaltens
- Eingeschränkte Arbeitsbefugnis in bestimmten Berufen
- Desinfektion von persönlichen Dingen etc.
Infektionskrankheiten der Kategorie IV / Infektionskrankheiten, die durch Tiere, Nahrungsmittel oder Getränke übertragen werden (Gelbfieber, Tollwut etc.)
- Untersuchung des (Reise-)Verhaltens
- Desinfektion, einschließlich der Behandlung von Tieren
Infektionskrankheiten der Kategorie V / Infektionskrankheiten, über die Informationen gesammelt und öffentlich verbreitet werden, um einem Massenausbruch vorzubeugen (Masern, saisonale Grippe etc.)
- Untersuchung des (Reise-)Verhaltens
Ausgewiesene und neue Infektionskrankheiten, neuartige Grippe etc.
- Einschränkung des Bewegungsverhaltens
- Untersuchung des (Reise-)Verhaltens
- Grundsätzlicher Krankenhausaufenthalt (medizinische Ausgaben finanziert durch öffentliche Spenden)
- Desinfektion von persönlichen Dingen, Behausungen etc.